AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über handwerkliche Leistungen zwischen SINEVO (Auftragnehmer) und Verbrauchern (Auftraggeber) mit Sitz in Deutschland. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SINEVO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und ggf. ergänzenden Vereinbarungen.

3.2. SINEVO ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang durch fachlich gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies dem Auftraggeber nicht unzumutbar ist.

4. Preise, Preisänderungen, Materialmehrkosten

4.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar).

4.2. SINEVO behält sich vor, bei erheblichen Materialpreissteigerungen oder unvorhersehbaren Kostensteigerungen nach Vertragsschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert und kann innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungsplan (vereinbartes Standardmodell): 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 30 % Zwischenzahlung nach Abschluss der ersten Bauphase / Teilleistung, 40 % Schlusszahlung nach Abnahme.

5.2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen fällig, sofern nicht anders vereinbart.

5.3. Bei Zahlungsverzug ist SINEVO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Begleichung zurückzuhalten.

5.4. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann SINEVO Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

6. Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt

6.1. Vereinbarte Termine sind nach Möglichkeit einzuhalten; sie sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

6.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen oder durch den Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen.

6.3. SINEVO haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Verzögerungen; eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass SINEVO und dessen Mitarbeiter ungehinderten Zugang zur Baustelle haben und notwendige Anschlüsse, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.

7.2. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung berechtigen SINEVO zur Anpassung von Fristen und Preisen.

8. Abnahme

8.1. Nach Fertigstellung wird die Leistung abgenommen. Kleinere, den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigende Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.2. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

9. Gewährleistung

9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

9.2. SINEVO hat das Recht zur Nachbesserung; schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.3. Für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung oder Fremdeinwirkung zurückzuführen sind, übernimmt SINEVO keine Haftung.

10. Haftung

10.1. SINEVO haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbeschränkt.

10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SINEVO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von SINEVO.

11. Rücktritt / Kündigung

11.1. Der Auftraggeber kann vor Beginn der Arbeiten gegen Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten zurücktreten.

11.2. SINEVO kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt.

12. Eigentumsvorbehalt / Sicherung

12.1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SINEVO, soweit dies rechtlich möglich ist.

12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Materialien pfleglich zu behandeln und SINEVO unverzüglich über Gefährdungen zu informieren.

13. Datenschutz / Vertraulichkeit

13.1. SINEVO verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung.

13.2. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.